Verfassungsgerichtshof B31/99

B31/99Corte costituzionale30 giu 2000

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B31/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2000

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 29.500 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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