Verfassungsgerichtshof B858/00

B858/00Corte costituzionale4 ott 2000

Regest

Erwerbsausübungsfreiheit, Legalitätsprinzip, Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte, Strafprozeßrecht, Verteidigung, Parteiengehör

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B858/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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