Testo completo
Verfassungsgerichtshof V61/99
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 01.12.2000
Spruch
Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 70 Packer Straße im Bereich der Gemeinden Krottendorf-Gaisfeld und Sankt Johann-Köppling, BGBl. II Nr. 381/1998, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2001 in Kraft.
Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.
Der Bund (Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie) ist verpflichtet, der Antragstellerin die mit S 29.500,-- bestimmten Verfahrenskosten zu Handen ihrer Rechtsvertreter binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.