Verfassungsgerichtshof B696/00

B696/00Corte costituzionale14 dic 2000

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B696/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.2000

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Stadt Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 26.500,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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