Testo completo
Verfassungsgerichtshof B583/00
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.02.2001
Spruch
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 27.000,-
bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.