Verfassungsgerichtshof B158/00

B158/00Corte costituzionale6 mar 2001

Regest

Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt, Behördenzuständigkeit, Fremdenrecht, Polizei, Sicherheitspolizei, Unabhängiger Verwaltungssenat, Verwaltungsverfahren, Zuständigkeit örtliche, Mißhandlung, Folter, Recht auf Leben, Erbrecht

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B158/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.2001

Spruch

Die beschwerdeführende Verlassenschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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