Testo completo
Verfassungsgerichtshof G224/01 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 01.10.2001
Spruch
I. 1. Die Wortfolge "Luft- oder" in §53 Abs3 sowie §103 Abs3 des Bundesgesetzes über die Einreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Fremden (Fremdengesetz 1997 - FrG), BGBl. I Nr. 75/1997, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Die aufgehobenen Bestimmungen sind nicht mehr anzuwenden.
2. Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
II. Im übrigen wird das Verfahren eingestellt.