Verfassungsgerichtshof G220/01

G220/01Corte costituzionale3 ott 2001

Regest

Sozialversicherung, Unfallversicherung, Versehrtenrente, VfGH / Kosten

Testo completo

Verfassungsgerichtshof G220/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.10.2001

Spruch

I. Die Wortfolge "die durch die neuerliche Schädigung allein verursachte Minderung der Erwerbsfähigkeit über drei Monate nach dem Zeitpunkt des Eintrittes der Versehrtheit hinaus mindestens 10 v.H. und" in §14 Abs1 des Gesetzes vom 24. Jänner 1969 über die Unfallfürsorge für die Beamten der Bundeshauptstadt Wien, ihre Hinterbliebenen und Angehörigen (Unfallfürsorgegesetz 1967 - UFG. 1967), LGBl. Nr. 8/1969 idF LGBl. Nr. 2/1974 wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Frühere gesetzliche Regelungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

Der Landeshauptmann von Wien ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

II. Kosten werden nicht zugesprochen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.