Verfassungsgerichtshof B142/01

B142/01Corte costituzionale27 nov 2001

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B142/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.11.2001

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 17.500,- (1.271,77 Euro) bestimmten Kosten bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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