Verfassungsgerichtshof B1695/99

B1695/99Corte costituzionale28 feb 2002

Regest

Behördenzuständigkeit, Bankwesen, Wertpapierrecht, Verwaltungsorganisation, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1695/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2002

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.143,68 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.