Verfassungsgerichtshof B498/01

B498/01Corte costituzionale1 mar 2002

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B498/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.2002

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.143,68 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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