Verfassungsgerichtshof B2297/00

B2297/00Corte costituzionale7 mar 2002

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B2297/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.2002

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II. Die Landeshauptstadt Graz ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Rechtsvertreterin die mit 2.143,68 Euro bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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