Verfassungsgerichtshof B444/02

B444/02Corte costituzionale26 giu 2002

Regest

Vereinsrecht, Vereinsauflösung, Verwaltungsgerichtshof Zuständigkeit, Verwaltungsverfahren, Wiederaufnahme, VfGH / Abtretung, VfGH / Zuständigkeit

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B444/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.2002

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.

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