Verfassungsgerichtshof B1571/99

B1571/99Corte costituzionale23 set 2002

Regest

Gemeinderecht, Aufsichtsrecht, Genehmigung, Selbstverwaltungsrecht, Landesverfassung, Straßenverwaltung, Gemeindestraße

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1571/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.2002

Spruch

Die beschwerdeführende Gemeinde ist durch den angefochtenen Bescheid weder in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten noch wegen Anwendung rechtswidriger genereller Normen in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Gemeinde durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.