Verfassungsgerichtshof B114/02

B114/02Corte costituzionale24 set 2002

Regest

Ärzte, Disziplinarrecht, Erwerbsausübungsfreiheit, Meinungsäußerungsfreiheit Person juristische, Werbung

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B114/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.2002

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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