Verfassungsgerichtshof B578/02

B578/02Corte costituzionale7 ott 2002

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B578/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.2002

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung verfassungswidriger Gesetzesbestimmungen in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2142,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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