Verfassungsgerichtshof B1826/99

B1826/99Corte costituzionale10 ott 2002

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1826/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.2002

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung gesetzwidriger Verordnungen in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Steiermark ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.143,68 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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