Verfassungsgerichtshof B1228/99

B1228/99Corte costituzionale2 dic 2002

Regest

Bescheid Trennbarkeit, Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren, VfGH / Kosten, Zivilprozeß

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1228/99

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.12.2002

Spruch

Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Justiz) ist schuldig, den beschwerdeführenden Gesellschaften zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.339,88 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.