Verfassungsgerichtshof B78/02

B78/02Corte costituzionale4 mar 2003

Regest

Baurecht, Baupolizei, Gemeinderecht, Aufsichtsrecht, Selbstverwaltungsrecht, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Kosten, VfGH / Legitimation, Auslegung eines Bescheides

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B78/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.2003

Spruch

Die beschwerdeführende Gemeinde ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Selbstverwaltung verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Gemeinde zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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