Testo completo
Verfassungsgerichtshof G8/03, V7/03
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.06.2003
Spruch
I. §29 Abs4 zweiter Satz sowie §31 des Ziviltechnikerkammergesetzes 1993, BGBl. 1994/157 in der Fassung BGBl. I 2000/56, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2004 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
II. Das Statut der Wohlfahrtseinrichtungen 2000 der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, beschlossen vom Kammertag am 15. Juni 2000, kundgemacht im amtlichen Teil der Zeitschrift "konstruktiv" Nr. 220a, Juni 2000, 2 ff., wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2004 in Kraft.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Bundesgesetzblatt II verpflichtet.