Testo completo
Verfassungsgerichtshof G304/01
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 25.06.2003
Spruch
I. Der Antrag wird, soweit darin begehrt wird, §20a [der gemäß §49 Abs3 mit Wirkung vom 1. Jänner 2002 an mit "§20" zu bezeichnen ist] Abs1 erster Unterabsatz Z1, 2, 3 und 4 des ORF-Gesetzes, ArtI Z3 des Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Aufgaben und die Einrichtung des Österreichischen Rundfunks (Rundfunkgesetz - RFG) und das Arbeitsverfassungsgesetz 1974 geändert werden, BGBl. I Nr. 83/2001, aufzuheben, zurückgewiesen.
II. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.