Verfassungsgerichtshof B791/03

B791/03Corte costituzionale23 set 2003

Regest

Auslegung verfassungskonforme, Kinder, Wohnbauförderung, Zivilrecht, Kindschaftsrecht

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B791/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.2003

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2142,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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