Testo completo
Verfassungsgerichtshof B1736/02 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 03.10.2003
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu B1736/02 zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 1962 €
bestimmten Prozesskosten und den Beschwerdeführern zu B1744/02 zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 2256,30 € bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.