Verfassungsgerichtshof B1014/03

B1014/03Corte costituzionale25 nov 2003

Regest

Behördenzuständigkeit, Vereinsrecht

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1014/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.2003

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.

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