Verfassungsgerichtshof B1513/03

B1513/03Corte costituzionale9 giu 2004

Regest

Fremdenrecht

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1513/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.2004

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 1.962,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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