Verfassungsgerichtshof B1103/03

B1103/03Corte costituzionale9 giu 2004

Regest

Meinungsäußerungsfreiheit, Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, VfGH / Kosten, Werbung

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1103/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.2004

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

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