Verfassungsgerichtshof V3/04

V3/04Corte costituzionale11 giu 2004

Regest

Energierecht, Elektrizitätswesen, EU-Recht, Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, Derogation materielle, Übergangsbestimmung, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Verwerfungsumfang

Testo completo

Verfassungsgerichtshof V3/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.2004

Spruch

§10 Abs1 der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen, die infolge der Marktöffnung entstanden sind und im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Kraftwerkes Voitsberg 3 stehen, BGBl. II Nr. 354/2001, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die aufgehobene Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im BGBl. II verpflichtet.

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