Testo completo
Verfassungsgerichtshof G4/04 ua - B456/03 ua
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.06.2004
Spruch
Die Wortfolge "mit den Rechten nach §19 Abs3 zweiter Satz" in §24 Abs3 zweiter Satz des Bundesgesetzes über die Prüfung der Umweltverträglichkeit (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 - UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, idF BGBl. I Nr. 89/2000 wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2005 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.