Verfassungsgerichtshof B1029/02

B1029/02Corte costituzionale28 giu 2004

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1029/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.06.2004

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit EUR 2.142,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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