Verfassungsgerichtshof B491/03

B491/03Corte costituzionale30 giu 2004

Regest

Versammlungsrecht, VfGH / Abtretung

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B491/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2004

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.