Verfassungsgerichtshof B1010/04

B1010/04Corte costituzionale16 ott 2004

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1010/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.10.2004

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.160,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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