Testo completo
Verfassungsgerichtshof V37/04
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 02.12.2004
Spruch
Die Verordnung des Gemeinderates Ried im Innkreis vom 12. Dezember 1997, Zl. Bau R1-153-0/06/97/Ing.Rans/Die, mit der gemäß §52 Z13b StVO 1960 an der Nordwestseite des Kirchenplatzes vor den Häusern Nr. 5 bis Nr. 8 ein Halte- und Parkverbot, ausgenommen Ladetätigkeit, erlassen wurde, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.