Verfassungsgerichtshof B956/03

B956/03Corte costituzionale1 mar 2005

Regest

Grundverkehrsrecht, Rechtsgeschäft unter Lebenden, Nichtigkeit

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B956/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.2005

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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