Verfassungsgerichtshof B249/04

B249/04Corte costituzionale4 mar 2005

Regest

EU-Recht, Gewerberecht, Güterbeförderung, Verwaltungsstrafrecht, Strafe, Verweisung dynamische, Klarheitsgebot, Determinierungsgebot, Legalitätsprinzip

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B249/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.2005

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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