Verfassungsgerichtshof B1780/03

B1780/03Corte costituzionale9 mar 2005

Regest

Auslegung Verfassungs-, Auslegung verfassungskonforme, Bundesbahnen, Eisenbahnrecht, Kanalisation, Kompetenz Bund - Länder Verkehrswesen, VfGH / Kosten

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1780/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.03.2005

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.142,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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