Verfassungsgerichtshof B1136/04

B1136/04Corte costituzionale6 giu 2005

Regest

Baurecht, Raumordnung, Baulandumlegung, civil rights, Kollegialbehörde, Verwaltungsverfahren, Sachverständige

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1136/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.06.2005

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem durch Art6 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Tribunal verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist verpflichtet, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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