Verfassungsgerichtshof B1519/04

B1519/04Corte costituzionale13 giu 2005

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Kunstfreiheit, Meinungsäußerungsfreiheit

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1519/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.2005

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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