Testo completo
Verfassungsgerichtshof B1219/04
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.06.2005
Spruch
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid in ihrem durch Art6 Abs1 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf eine Entscheidung innerhalb angemessener Frist und in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Gesundheit und Frauen) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit EUR 2746,80 bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.