Verfassungsgerichtshof B1669/03

B1669/03Corte costituzionale22 giu 2005

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1669/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.2005

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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