Verfassungsgerichtshof B913/04

B913/04Corte costituzionale14 ott 2005

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B913/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.10.2005

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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