Testo completo
Verfassungsgerichtshof B817/05
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.11.2005
Spruch
1. Die Beschwerde wird, insoweit die Aufhebung des Spruchpunktes 2 des Bescheides begehrt wird, zurückgewiesen.
2. Die Beschwerdeführerin ist durch Spruchpunkt 1 des Bescheides im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein faires Verfahren nach Art6 EMRK verletzt worden.
Spruchpunkt 1 des Bescheides wird aufgehoben.
3. Das Land Tirol ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.