Verfassungsgerichtshof B623/04

B623/04Corte costituzionale5 dic 2005

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Anlaßverfahren

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B623/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.12.2005

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.