Verfassungsgerichtshof B1325/04

B1325/04Corte costituzionale26 gen 2006

Regest

Datenschutz, EU-Recht Richtlinie, Polizeibehörden, Polizei, Sicherheitspolizei, Verwaltungsorganisation, Auskunftspflicht

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1325/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.01.2006

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Spruchpunkt 2) des Bescheids weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

II. Kosten werden nicht zugesprochen.

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