Verfassungsgerichtshof B3561/05

B3561/05Corte costituzionale6 giu 2006

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Meinungsäußerungsfreiheit

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B3561/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.06.2006

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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