Verfassungsgerichtshof B578/05

B578/05Corte costituzionale20 giu 2006

Regest

Versammlungsrecht, VfGH / Abtretung, VfGH / Kosten

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B578/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.2006

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.