Verfassungsgerichtshof B329/06

B329/06Corte costituzionale13 ott 2006

Regest

Staatsbürgerschaftsrecht, Bescheidbegründung, Ermessen, Interessenabwägung

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B329/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.2006

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid in dem durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 390/1973 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.880,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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