Verfassungsgerichtshof B329/05

B329/05Corte costituzionale4 dic 2006

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B329/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.12.2006

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Vorarlberg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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