Verfassungsgerichtshof B612/05

B612/05Corte costituzionale13 dic 2006

Regest

VfGH / Anlaßfall

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B612/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.2006

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Tiroler Landesregierung ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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