Verfassungsgerichtshof B833/05

B833/05Corte costituzionale15 giu 2007

Regest

VfGH / Anlaßfall, Straßenpolizei, Geschwindigkeitsbeschränkung

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B833/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.2007

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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