Verfassungsgerichtshof B1082/06

B1082/06Corte costituzionale21 giu 2007

Regest

Fernmelderecht, Auskunftspflicht, Anklageprinzip, Unschuldsvermutung, Auslegung verfassungskonforme

Testo completo

Verfassungsgerichtshof B1082/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.2007

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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